Junior

Ein Juni'OR-Konto einrichten
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Das Juni’OR-Konto

Das Juni’OR-Konto im Überblick

Das Juni’OR-Konto ähnelt einem Sparkonto für junge Sparer. Es ist Kindern und Jugendlichen vorbehalten, die von exklusiven Ermäßigungen für junge Sparer profitieren. Im Unterschied zu einem klassischen Sparbuch zum Sparen von „Papiergeld“ dient das Juni’Or-Konto zum Sparen von Edelmetallen: Gold und Silber in Form von Barren oder Münzen, die physisch in der Schweiz eingelagert sind.

Eltern, Großeltern oder Drittpersonen (z.B. eine Patentante oder ein Freund) können das Juni’OR-Konto für ein Kind auf seinen Namen einrichten. Sie fungieren als Verwalter dieses Kontos bis zum Erwachsenwerden (18 Jahre) des Kontoinhabers, ab dem der Kontoinhaber dieses dann selber verwalten kann. Das Juni’OR-Konto bleibt bis zum Erreichen dieses Alters blockiert, d.h. es sind keine Kontoentnahmen zugelassen, um nicht nur das Kind, sondern auch die von den Angehörigen getätigten Ersparnisse zu schützen.

Ein Sparschwein voll mit Gold und Silber

Die Zukunftsplanung für ein Kind ist ein langfristiges Projekt, das nach einer soliden Kapitalanlage verlangt, die schleichenden Geldentwertungen standhält und mit der Zeit an Wert hinzugewinnt. Die ideale Lösung besteht daher im Edelmetallsparen.

Physisch existierendes Gold und Silber sind weder von Bankencrashs, Hyperinflationen noch Geldreformen bedroht. Sie gelten seit jeher als Fluchtwährungen. Eine Kapitalanlage in Edelmetallen dient nicht nur zum Absichern der Ersparnisse zugunsten Ihrer Kinder, sondern vor allem dazu, ihnen eine sorglose Zukunft zu gewährleisten.

Eine extrem einfache Kontoverwaltung

Die Einrichtung eines Juni’OR-Kontos ist einfach und schnell. Eltern (oder Dritte) können anhand eines einzigen Kennworts zugleich ihr eigenes Kundenkonto und die Juni’OR-Konten ihrer Kinder verwalten.

Es gibt weder Mindest- noch Höchstbeträge für Ihre Käufe und Ersparnisse, Sie sparen in Ihrem eigenen Rhythmus. Die Edelmetalle werden von Euporos SA an einem sicheren Ort in der Schweiz eingelagert, ausserhalb des Bankensystems.

Gut zu wissen

Sie haben die Möglichkeit, uns eine „Vorauszahlung“ zu überweisen, die auf dem jeweiligen Juni'OR-Konto gutgeschrieben wird und mit der Sie einen späteren Kauf oder anfallende Lagerkosten bezahlen können!

  • Vertrauliche Vermögensübertragung

    Der Vermögensübergang wird vertraulich abgewickelt: der Begünstigte muss nicht zwingend vorhergehend über die schöne Überraschung in Kenntnis gesetzt werden, die ihm seine Aszendenten bereiten, da letztere das Konto verwalten! Bei Schenkungen an Ihre Kinder oder Enkel können Schenkungssteuern in Ihrem Wohnsitzland anfallen, bis zu gewissen Beträgen sind diese jedoch steuerbefreit. Euporos SA macht keinerlei steuerliche Erklärungen, es liegt an Ihnen, sich über die Rechtsbestimmungen Ihres Landes zu informieren und die notwendigen rechtlichen Formalitäten zu vollziehen.

  • Vergünstigungen

    Die Euporos SA schenkt bei Eröffnung eines Juni’OR-Kontos einen Kaufgutschein in der Höhe von 100 Schweizer Franken, der bei der ersten Bestellung von Edelmetallen einzulösen ist. Jedes Jahr im Januar offeriert die Firma zudem einen Bonus, abhängig vom Betrag des im zurückliegenden Jahr Gesparten: Euporos SA schenkt jedem Kind ein Guthaben von 10 Franken pro 1000 Franken im Vorjahr getätigte Einkäufe. Bei Erreichen des Alters zur Selbstverwaltung wartet zusätzlich ein wertvolles Überraschungsgeschenk auf den Kontoinhaber, anlässlich seiner ersten Bestellung als Erwachsener.

  • Selbstverwaltung

    Sobald der Begünstigte das Alter zur Selbstverwaltung erreicht hat (18 Jahre), gehen die angehäuften Ersparnisse an ihn über. Sein Juni’OR-Konto wird zu diesem Zeitpunkt in ein Kundenkonto umgewandelt und der junge Erwachsene kann eigenständig über sein Vermögen verfügen.

  • Konto-Änderungen

    a) Wechsel des Kontoinhabers: Bei Tod eines Kindes wird das Juni’OR-Konto geschlossen und das Vermögen geht in den Besitz seiner Erben über, die frei darüber verfügen können.

    b) Wechsel des Kontoverwalters: Das Juni’OR-Konto bleibt bis zum Erreichen des Alters zur Selbstverwaltung aktiv. Bei Tod eines Elternteils übernimmt der überlebende Elternteil die Verwaltung. Bei Tod beider Elternteile übernimmt ein gesetzlicher Vormund die Verwaltung. Bei Scheidung der Eltern übernimmt der Elternteil die Verwaltung, dem das Sorgerecht zugesprochen worden ist. Bei Tod eines Großelternteils führt der überlebende Großelternteil die Verwaltung fort. Bei Tod beider Großelternteile wird die Verwaltung den Eltern oder dem gesetzlichen Vormund übertragen.

  • Zu liefernde Dokumente

    Für jede Eröffnung eines Juni’OR-Kontos sind eine Identifizierung des Kindes (Ausweis oder Auszug aus dem Geburtenregister) und ein Nachweis der elterlichen bzw. großelterlichen Beziehung (Familienbuch) notwendig.

Jegliche Änderung muss anhand eines administrativen oder rechtlichen Dokuments nachgewiesen werden.


 

Die Chance, die Zukunft Ihrer Kinder zu sichern